Förderung und Finanzierung

Eine Weiterbildung mit Substanz ist eine Investition. Je nachdem, ob Sie privat, als Selbstständige oder über Ihr Unternehmen buchen, gibt es öffentliche Zuschüsse und steuerliche Wege, die Ihre Kosten spürbar senken können. Hier finden Sie die passenden Programme für unsere Angebote und die direkten Wege zu den zuständigen Stellen.

Stand der Informationen: Oktober 2026

Für Privatpersonen

Sie arbeiten angestellt und bezahlen Ihre Weiterbildung selbst.

bis 500 €50 % der Kursgebühren, einmal pro Kalenderjahr

Bildungsscheck 2.0 NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst berufliche Weiterbildungen von Einzelpersonen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.

Wer
Wohnsitz in NRW, zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung bis 100.000 €), nachgewiesen durch einen höchstens zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid.
Was
Berufliche Weiterbildungen mit Bezug zu Ihrer aktuellen oder künftigen Tätigkeit. Sie tragen die Kosten privat, die Rechnung lautet auf Ihren Namen.
Wann
Anmeldung im Förderportal spätestens einen Tag vor Kursbeginn. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
  1. Im ESF-Onlineportal registrieren und die Weiterbildung vor Beginn anmelden.
  2. An der Weiterbildung teilnehmen. Wir füllen das Teilnahmeformular für Sie aus.
  3. Teilnahmeformular, Rechnung und Steuerbescheid im Portal hochladen.
  4. Nach Prüfung durch die Bezirksregierung wird der Zuschuss an Sie ausgezahlt.
Nicht jede berufliche Weiterbildung ist förderfähig. Ausgeschlossen sind unter anderem Angebote zu Stressmanagement und Resilienz, Einzelcoachings sowie Informationsveranstaltungen. Ob Ihre Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Werbungskostenbei beruflicher Veranlassung

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für eine beruflich veranlasste Weiterbildung, die Sie selbst tragen, können Sie in der Regel als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt neben der Kursgebühr häufig auch für Fahrt- und Übernachtungskosten. Erhaltene Zuschüsse mindern dabei die absetzbaren Kosten.

Für Selbstständige

Sie arbeiten als Coach, Trainerin oder Trainer, Beraterin oder Berater auf eigene Rechnung.

bis 4.500 €bis zu 90 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, einmal innerhalb von 12 Monaten

KOMPASS für Solo-Selbstständige

Das Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert Weiterbildungen, mit denen Solo-Selbstständige ihr Unternehmen zukunftssicher aufstellen. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.

Wer
Solo-Selbstständige im Haupterwerb mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, seit mindestens zwei Jahren selbstständig, mit höchstens einer Vollzeitkraft.
Was
Weiterbildungen mit mindestens 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden, zum Beispiel berufsspezifische Fachkompetenzen oder methodisches Wissen.
Kosten
Gefördert werden bis zu 90 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, höchstens 4.500 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
Wann
Das Erstgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle und der Qualifizierungsscheck müssen vor Ihrer verbindlichen Anmeldung bei uns erfolgen. Bis dahin können Sie Ihren Platz unverbindlich reservieren. Die Reservierung ist keine Anmeldung und löst keine Zahlung aus.
  1. Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle vereinbaren.
  2. Qualifizierungsscheck erhalten und erst dann bei uns verbindlich anmelden.
  3. Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten abschließen. Sie erhalten von uns Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung.
  4. Antrag auf Erstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen.
Die Ausgabe von Qualifizierungsschecks ist derzeit bundesweit monatlich begrenzt. Eine zeitnahe Ausstellung ist deshalb nicht in allen Fällen möglich. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderfähigkeit prüft die Anlaufstelle im Einzelfall.
Betriebsausgabebei betrieblicher Veranlassung

Steuerliche Behandlung

Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie die Kosten einer betrieblich veranlassten Weiterbildung in der Regel als Betriebsausgabe ansetzen. Erhaltene Zuschüsse sind dabei zu berücksichtigen.

Für Unternehmen

Sie entsenden Mitarbeitende oder buchen ein Inhouse-Format.

steuerfreifür Ihre Mitarbeitenden

Steuerfreie Weiterbildungsleistungen

Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten einer Weiterbildung, die der Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden dient, ist diese Leistung nach § 3 Nr. 19 EStG in der Regel lohnsteuerfrei. Ausgenommen sind Leistungen mit überwiegendem Belohnungscharakter. Für Ihr Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben.

Gut zu wissen: Den betrieblichen Bildungsscheck NRW gibt es seit 2024 nicht mehr. Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz setzen unter anderem eine AZAV-Zertifizierung von Anbieter und Maßnahme sowie mehr als 120 Stunden voraus. Unsere Angebote sind derzeit nicht AZAV-zertifiziert.

Welcher Weg passt zu welchem Angebot?

Eine erste Orientierung. Die verbindliche Prüfung erfolgt immer durch die jeweilige Förderstelle.

AngebotBildungsscheck 2.0 NRWKOMPASSSteuerlich
Stufe 1: Systemischer Business Coach (K1 bis K3, 9 Tage Präsenz)kann in Frage kommenkann in Frage kommen, wenn alle Module innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sindWerbungskosten, Betriebsausgabe oder steuerfreie Arbeitgeberleistung
BCA-Paket: Business Coach Advanced (K1 bis K3 und G1, 12 Tage Präsenz)kann in Frage kommenkann in Frage kommen, wenn alle Module innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sindwie oben
G1 Gruppen leiten, Lernräume gestalten (einzeln)kann in Frage kommenkann in Frage kommenwie oben
Zusatzmodul E1 Positionierung & B2B-Akquisekann in Frage kommenin der Regel nicht, da unter 20 Stundenwie oben
Inhouse Coach Advanced und I-Modul (nur für Unternehmen)nein, nur für Unternehmen buchbarneinBetriebsausgabe; für Mitarbeitende in der Regel steuerfrei
Inhouse-Programme für Führungskräftenein, keine Förderung für Unternehmenneinwie oben

Bildungsscheck 2.0 und KOMPASS lassen sich für dieselbe Weiterbildung nicht kombinieren.

So unterstützen wir Sie

  • Wir stellen Ihnen Programm, Lernziele und Stundenumfang für Ihre Förderstelle zur Verfügung.
  • Auf Wunsch stellen wir die Rechnung auf Ihren Namen aus, wie es der Bildungsscheck verlangt. Dann gelten unsere Preise für Coaches inklusive Umsatzsteuer.
  • Wir füllen Teilnahmeformulare aus und stellen Teilnahmebestätigungen und Zertifikate aus.
  • Wir beraten Sie zu Terminen, die zu den Fristen Ihres Förderprogramms passen.

Häufige Fragen

Muss ich die Förderung vor der Anmeldung beantragen?

Ja. Beim Bildungsscheck 2.0 melden Sie die Weiterbildung spätestens einen Tag vor Beginn im Förderportal an. Bei KOMPASS benötigen Sie den Qualifizierungsscheck, bevor Sie sich bei uns verbindlich anmelden. Bis dahin können Sie Ihren Platz unverbindlich reservieren.

Garantiert die Schönfelder Academy eine Förderung?

Nein. Über die Förderung entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Wir unterstützen Sie mit allen Unterlagen, die Sie dafür benötigen.

Bekomme ich den Zuschuss vor der Weiterbildung?

In der Regel nicht. Bei beiden Programmen zahlen Sie die Weiterbildung zunächst selbst und erhalten den Zuschuss nach Abschluss und Prüfung erstattet.

Kann ich Bildungsurlaub nehmen?

Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW setzt voraus, dass der Anbieter dafür anerkannt ist. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie über den aktuellen Stand.

Wo erhalte ich neutrale Beratung?

Das Weiterbildungsportal NRW bietet einen Überblick über alle Finanzierungswege und ein Info-Telefon zur beruflichen Weiterbildung. Zum Weiterbildungsportal NRW

Fragen zu Ihrer Finanzierung?

Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Situation und Ihrem Wunschtermin passt. Oder Sie besuchen unseren kostenfreien Infoabend Förderung und Finanzierung online.

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