Förderung und Finanzierung
Eine Weiterbildung mit Substanz ist eine Investition. Je nachdem, ob Sie privat, als Selbstständige oder über Ihr Unternehmen buchen, gibt es öffentliche Zuschüsse und steuerliche Wege, die Ihre Kosten spürbar senken können. Hier finden Sie die passenden Programme für unsere Angebote und die direkten Wege zu den zuständigen Stellen.
Stand der Informationen: Oktober 2026Für Privatpersonen
Sie arbeiten angestellt und bezahlen Ihre Weiterbildung selbst.
Bildungsscheck 2.0 NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst berufliche Weiterbildungen von Einzelpersonen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
- Wer
- Wohnsitz in NRW, zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung bis 100.000 €), nachgewiesen durch einen höchstens zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid.
- Was
- Berufliche Weiterbildungen mit Bezug zu Ihrer aktuellen oder künftigen Tätigkeit. Sie tragen die Kosten privat, die Rechnung lautet auf Ihren Namen.
- Wann
- Anmeldung im Förderportal spätestens einen Tag vor Kursbeginn. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
- Im ESF-Onlineportal registrieren und die Weiterbildung vor Beginn anmelden.
- An der Weiterbildung teilnehmen. Wir füllen das Teilnahmeformular für Sie aus.
- Teilnahmeformular, Rechnung und Steuerbescheid im Portal hochladen.
- Nach Prüfung durch die Bezirksregierung wird der Zuschuss an Sie ausgezahlt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für eine beruflich veranlasste Weiterbildung, die Sie selbst tragen, können Sie in der Regel als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt neben der Kursgebühr häufig auch für Fahrt- und Übernachtungskosten. Erhaltene Zuschüsse mindern dabei die absetzbaren Kosten.
Für Selbstständige
Sie arbeiten als Coach, Trainerin oder Trainer, Beraterin oder Berater auf eigene Rechnung.
KOMPASS für Solo-Selbstständige
Das Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert Weiterbildungen, mit denen Solo-Selbstständige ihr Unternehmen zukunftssicher aufstellen. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
- Wer
- Solo-Selbstständige im Haupterwerb mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, seit mindestens zwei Jahren selbstständig, mit höchstens einer Vollzeitkraft.
- Was
- Weiterbildungen mit mindestens 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden, zum Beispiel berufsspezifische Fachkompetenzen oder methodisches Wissen.
- Kosten
- Gefördert werden bis zu 90 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, höchstens 4.500 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
- Wann
- Das Erstgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle und der Qualifizierungsscheck müssen vor Ihrer verbindlichen Anmeldung bei uns erfolgen. Bis dahin können Sie Ihren Platz unverbindlich reservieren. Die Reservierung ist keine Anmeldung und löst keine Zahlung aus.
- Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle vereinbaren.
- Qualifizierungsscheck erhalten und erst dann bei uns verbindlich anmelden.
- Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten abschließen. Sie erhalten von uns Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung.
- Antrag auf Erstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen.
Steuerliche Behandlung
Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie die Kosten einer betrieblich veranlassten Weiterbildung in der Regel als Betriebsausgabe ansetzen. Erhaltene Zuschüsse sind dabei zu berücksichtigen.
Für Unternehmen
Sie entsenden Mitarbeitende oder buchen ein Inhouse-Format.
Steuerfreie Weiterbildungsleistungen
Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten einer Weiterbildung, die der Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden dient, ist diese Leistung nach § 3 Nr. 19 EStG in der Regel lohnsteuerfrei. Ausgenommen sind Leistungen mit überwiegendem Belohnungscharakter. Für Ihr Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben.
Welcher Weg passt zu welchem Angebot?
Eine erste Orientierung. Die verbindliche Prüfung erfolgt immer durch die jeweilige Förderstelle.
| Angebot | Bildungsscheck 2.0 NRW | KOMPASS | Steuerlich |
|---|---|---|---|
| Stufe 1: Systemischer Business Coach (K1 bis K3, 9 Tage Präsenz) | kann in Frage kommen | kann in Frage kommen, wenn alle Module innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind | Werbungskosten, Betriebsausgabe oder steuerfreie Arbeitgeberleistung |
| BCA-Paket: Business Coach Advanced (K1 bis K3 und G1, 12 Tage Präsenz) | kann in Frage kommen | kann in Frage kommen, wenn alle Module innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind | wie oben |
| G1 Gruppen leiten, Lernräume gestalten (einzeln) | kann in Frage kommen | kann in Frage kommen | wie oben |
| Zusatzmodul E1 Positionierung & B2B-Akquise | kann in Frage kommen | in der Regel nicht, da unter 20 Stunden | wie oben |
| Inhouse Coach Advanced und I-Modul (nur für Unternehmen) | nein, nur für Unternehmen buchbar | nein | Betriebsausgabe; für Mitarbeitende in der Regel steuerfrei |
| Inhouse-Programme für Führungskräfte | nein, keine Förderung für Unternehmen | nein | wie oben |
Bildungsscheck 2.0 und KOMPASS lassen sich für dieselbe Weiterbildung nicht kombinieren.
So unterstützen wir Sie
- Wir stellen Ihnen Programm, Lernziele und Stundenumfang für Ihre Förderstelle zur Verfügung.
- Auf Wunsch stellen wir die Rechnung auf Ihren Namen aus, wie es der Bildungsscheck verlangt. Dann gelten unsere Preise für Coaches inklusive Umsatzsteuer.
- Wir füllen Teilnahmeformulare aus und stellen Teilnahmebestätigungen und Zertifikate aus.
- Wir beraten Sie zu Terminen, die zu den Fristen Ihres Förderprogramms passen.
Häufige Fragen
Muss ich die Förderung vor der Anmeldung beantragen?
Ja. Beim Bildungsscheck 2.0 melden Sie die Weiterbildung spätestens einen Tag vor Beginn im Förderportal an. Bei KOMPASS benötigen Sie den Qualifizierungsscheck, bevor Sie sich bei uns verbindlich anmelden. Bis dahin können Sie Ihren Platz unverbindlich reservieren.
Garantiert die Schönfelder Academy eine Förderung?
Nein. Über die Förderung entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Wir unterstützen Sie mit allen Unterlagen, die Sie dafür benötigen.
Bekomme ich den Zuschuss vor der Weiterbildung?
In der Regel nicht. Bei beiden Programmen zahlen Sie die Weiterbildung zunächst selbst und erhalten den Zuschuss nach Abschluss und Prüfung erstattet.
Kann ich Bildungsurlaub nehmen?
Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW setzt voraus, dass der Anbieter dafür anerkannt ist. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie über den aktuellen Stand.
Wo erhalte ich neutrale Beratung?
Das Weiterbildungsportal NRW bietet einen Überblick über alle Finanzierungswege und ein Info-Telefon zur beruflichen Weiterbildung. Zum Weiterbildungsportal NRW
Fragen zu Ihrer Finanzierung?
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Situation und Ihrem Wunschtermin passt. Oder Sie besuchen unseren kostenfreien Infoabend Förderung und Finanzierung online.
Beratung anfragen Infoabend auswählenHinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und gibt den uns bekannten Stand vom Oktober 2026 wieder. Förderprogramme und ihre Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die Förderrichtlinien und Entscheidungen der jeweils zuständigen Stellen. Die Schönfelder Academy ist keine Förderstelle und kann eine Förderung weder zusagen noch garantieren. Die Angaben zu steuerlichen Fragen stellen keine Steuerberatung dar; bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Steuerberatung. Für Inhalte externer Webseiten sind deren Betreiber verantwortlich.